Boxerfreundin
dabei
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« am: 05. April 2013, 18:27:47 » |
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Ein Bericht u. Fotos von Titus Züchtern Mir wurde die Genehmigung erteilt Text und Bilder hier einstellen zu dürfen. Heute haben wir unseren "Ableger" Titus im Tierheim besucht. Er hat sich riesig gefreut, uns zu sehen, es geht ihm soweit auch gut. Er mag seinen Pfleger, und der mag ihn auch sehr - man konnte auch deutlich sehen, dass die beiden einen guten Draht zueinander haben. Der Pfleger stuft ihn als völlig unkompliziert und auch menschenbezogen und -freundlich ein. Dass es so schief gelaufen ist, finden alle dort unglaublich traurig, weil dieser Hund absolut nichts im Tierheim zu suchen hat. Seine OP-Wunden sind gut verheilt, und momentan ist ihm auch nichts anzumerken. Wir durften ihn auf unsere Bitte hin mit auf die Auslaufwiese des Tierheims nehmen und ihn ein bisschen bespaßen. Wir werden jetzt regelmäßig hinfahren und uns um unseren Jungen kümmern - mehr können wir zur Zeit leider nicht tun. Seine Chancen, dort wegzukommen, sind denkbar schlecht - also, wenn irgend ein boxerverrückter Mensch sich mit den Auflagen des Ordnungsamtes abfinden kann und einen quirligen, temperamentvollen, und dazu auch noch schönen Boxer haben möchte, bitte bei uns melden. http://www.boxer-von-der-muengstener-bruecke.de/
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"Mit der Zeit merkst du, dass Menschen wie Bücher sind. Einige täuschen dich mit dem Umschlag und einige überraschen dich mit dem Inhalt."
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Chiumbiboy
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« Antworten #1 am: 05. April 2013, 18:36:30 » |
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Da kommen einem die Tränen, wenn man das liest. Ein völlig normaler Boxerjunge, der es nie und nimmer verdient hat, so eingestuft zu werden. Ich grübele schon immerzu, ob ich jemanden kenne, der ihn nehmen könnte. Schon neulich, als Titus Schicksal bekannt wurde. Wenn er vom Ordnungsamt als "Kampfhund" eingestuft wurde, sind bestimmt auch höhere Steuern fällig, was? Ach Mensch..... .....die Züchter tun mir auch leid, denn sie kümmern sich ja um ihren Nachwuchs. Aber manchmal geht es einfach nicht, einen erwachsenen Hund zurückzunehmen, so gerne sie wahrscheinlich auch möchten.
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Ich werde lieber für meine Ehrlichkeit gehasst, als mir mit Lügen Freundschaft und Liebe erkaufen zu müssen.
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Boxerfreundin
dabei
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« Antworten #2 am: 05. April 2013, 18:45:19 » |
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Ich weiss es nicht, das Papier wird wohl mitgegeben. Von Bundesland zu Bundesland fällt die Hundverordnung ja anders aus.
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zaubermaus
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wir können. Ich kann“!!!!!!
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« Antworten #4 am: 05. April 2013, 18:59:09 » |
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der arme kerl...und so ein hübscher...
kann das denn nicht mehr rückgängig gemacht werden?
wesenstest etc.
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Ailu
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Megn dad i scho awa woin dua i ned
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« Antworten #5 am: 05. April 2013, 19:15:18 » |
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Ach mensch, das arme Ding, ich drücke ganz ganz fest die Daumen.
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Chiumbiboy
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« Antworten #6 am: 05. April 2013, 19:26:07 » |
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Ich könnte mir vorstellen, daß das nach abgelegter BH und / oder erneutem Wesenstest rückgängig gemacht werden kann. Vor allem, wenn er in ein anderes Bundesland käme und zu Leuten, die boxererfahren sind und richtig mit ihm umgehen können.
Ist etwas bekannt, wieso er überhaupt so eingestuft wurde, also was GENAU vorgefallen ist?
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Boxerfreundin
dabei
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« Antworten #7 am: 05. April 2013, 19:46:54 » |
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der arme kerl...und so ein hübscher...
kann das denn nicht mehr rückgängig gemacht werden?
wesenstest etc.
Steffi, ich kann mir vorstellen das er ein Verhaltenstest durchlaufen muss. Aber wieso wurde das nicht schon vom Tierheim getan? Weil dieser Test zu teuer ist? Je länger ein Hund im TH bleibt um so besser, denn die Kommune zahlt doch für jeden Hund der zur Vermittlung im TH eingestellt ist. Achtung Ironie!!!
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Joela
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« Antworten #8 am: 05. April 2013, 20:36:56 » |
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Mensch, das macht mich alles nur traurig.
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Ottilie
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Kölner Schickse
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« Antworten #9 am: 05. April 2013, 20:42:48 » |
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der arme kerl...und so ein hübscher...
kann das denn nicht mehr rückgängig gemacht werden?
wesenstest etc.
Steffi, ich kann mir vorstellen das er ein Verhaltenstest durchlaufen muss. Aber wieso wurde das nicht schon vom Tierheim getan? Weil dieser Test zu teuer ist? Je länger ein Hund im TH bleibt um so besser, denn die Kommune zahlt doch für jeden Hund der zur Vermittlung im TH eingestellt ist. Achtung Ironie!!! Ich drücke dem Jungen echt die Daumen. So schnell geht das mit dem Wesentest nicht. Man sollte schon wirklich hingehen und ihn VORHER festigen. Nur ein bestandener Wesentest hilft dem Jungen weiter. Ich denke das die Chancen gar nicht so schlecht stehen, wenn der Pfleger den Hund wirklich leiden mag. Meist liegt es an dem Pflegern sich die Mühe zu machen mit dem Hund auf den Test hin zu trainieren und ihn dann auch vorzustellen. Am Geld wird es bestimmt nicht liegen. Es wird genügen Leute geben, die breit wären die Kosten zu übernehmen. Wahrscheinlich auch die Züchter.
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Strong Boxer
Gast
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« Antworten #10 am: 05. April 2013, 20:55:35 » |
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Ich finde es supertoll wie Werner und Iris sich um den Jungen kümmern. Das ist nicht selbstverständlich.
Da hat es wohl bei dem Besitzer Vorfälle gegeben, dass er so eingestuft wurde. Manche vergessen eben, dass einem Hund auch Grenzen gesetzt werden müssen.
Mit der Einstufung wird es sehr schwer ihn zu vermitteln, 1. höhere Steuern und 2. lehnen dann viele Vermieter ab und deren Genehmigung muss man ja wenn man kein Eigentum hat am Tierheim vorlegen. Ich drücke ihm ganz doll die Daumen.
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Chiumbiboy
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« Antworten #11 am: 05. April 2013, 20:57:43 » |
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Ein Vermieter wird wohl noch das kleinere Problem sein, denn wenn man eine solche Genehmigung hat, muß man ihm ja nicht unbedingt die näheren Umstände auf die Nase binden. In meinem Mietvertrag z.B. steht nur, daß Hundehaltung erlaubt ist - ohne Einschränkung auf Größe, Rasse oder Wesen.
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Ottilie
Stübcheninventar
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Kölner Schickse
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« Antworten #12 am: 05. April 2013, 21:06:48 » |
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Ein Vermieter wird wohl noch das kleinere Problem sein, denn wenn man eine solche Genehmigung hat, muß man ihm ja nicht unbedingt die näheren Umstände auf die Nase binden. In meinem Mietvertrag z.B. steht nur, daß Hundehaltung erlaubt ist - ohne Einschränkung auf Größe, Rasse oder Wesen.
Wohnst du schon länger dort? In den neueren Standartmietverträgen wird schon im Vordruck zwischen Hund und Kampfhund unterschieden. Und hier bei uns benötigst du für den Erwerb eines Listenhundes eine Bestätigung vom Vermieter, dass er ausdrücklich DAMIT einverstanden ist. Finde ich auch gut so. Keinem Hund ist mit einem kurzen Aufenthalt in einer neuen Familie gedient. Es sollte schon alles abgeklopft werden, um einer erneuten Rückgabe vorzubeugen. Titus wird man am ehesten helfen können, wenn er den Wesenstest macht und besteht. Dann sind die Auflagen Schnee von gestern und er kann ganz normal vermittelt werden.
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elliextra
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« Antworten #13 am: 05. April 2013, 22:30:16 » |
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Danke für diese wunderschöne Sig, Doris!
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Ottilie
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Kölner Schickse
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« Antworten #14 am: 05. April 2013, 23:02:12 » |
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Das tut einem in der Seele weh, was mit dem armen Kerl passiert... Zum Thema Hund und Mietwohnung: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/bgh-urteil-hunde-und-katzen-duerfen-in-mietwohnungen-nicht-generell-verboten-werden-12121694.html[/quote Diese Änderung bringt den Mietern kurzfristig fast gar nichts. Jeder Vermieter findet einen Grund warum ein Hund individuell nicht erlaubt ist. Kaum ein Mieter will sich mit seinem Vermieter anlegen und Streit in der Nachbarschaft bekommen. Für Leute die Wohnraum suchen............... der Vermieter muss keine Begründung abgeben warum er die MIETER nicht will. Erst längerfristig, wenn viele Mieter die noch einen Altvertrag haben, sich einen Hund anschaffen und die Gerichte damit arg belastet werden, ja dann könnte sich längerfristig was ändern. Was aber immer noch nicht den Listenhund betrifft.
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Chiumbiboy
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« Antworten #15 am: 05. April 2013, 23:34:33 » |
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Ein Vermieter wird wohl noch das kleinere Problem sein, denn wenn man eine solche Genehmigung hat, muß man ihm ja nicht unbedingt die näheren Umstände auf die Nase binden. In meinem Mietvertrag z.B. steht nur, daß Hundehaltung erlaubt ist - ohne Einschränkung auf Größe, Rasse oder Wesen.
Wohnst du schon länger dort?In den neueren Standartmietverträgen wird schon im Vordruck zwischen Hund und Kampfhund unterschieden. Und hier bei uns benötigst du für den Erwerb eines Listenhundes eine Bestätigung vom Vermieter, dass er ausdrücklich DAMIT einverstanden ist. Finde ich auch gut so. Keinem Hund ist mit einem kurzen Aufenthalt in einer neuen Familie gedient. Es sollte schon alles abgeklopft werden, um einer erneuten Rückgabe vorzubeugen. Titus wird man am ehesten helfen können, wenn er den Wesenstest macht und besteht. Dann sind die Auflagen Schnee von gestern und er kann ganz normal vermittelt werden. Um kurz Deine Frage zu beantworten: ich bin im Sept. 2011 hier eingezogen. Da es sich beim Vermieter um die kath. Kirche handelt, stand erstmal gar nichts über Hunde im Vertrag. Erst auf meine Anfrage hin wurde "Hund" mit aufgenommen. Und ich bin heilfroh, daß das alles so glatt über die Bühne ging und keine Unterscheidungen getroffen wurden oder Hunde nur bis 20 cm Größe oder sowas. Wahrscheinlich wußte die Kirche das nicht besser..... Glück gehabt.
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Ottilie
Stübcheninventar
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Kölner Schickse
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« Antworten #16 am: 05. April 2013, 23:38:52 » |
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Ein Vermieter wird wohl noch das kleinere Problem sein, denn wenn man eine solche Genehmigung hat, muß man ihm ja nicht unbedingt die näheren Umstände auf die Nase binden. In meinem Mietvertrag z.B. steht nur, daß Hundehaltung erlaubt ist - ohne Einschränkung auf Größe, Rasse oder Wesen.
Wohnst du schon länger dort?In den neueren Standartmietverträgen wird schon im Vordruck zwischen Hund und Kampfhund unterschieden. Und hier bei uns benötigst du für den Erwerb eines Listenhundes eine Bestätigung vom Vermieter, dass er ausdrücklich DAMIT einverstanden ist. Finde ich auch gut so. Keinem Hund ist mit einem kurzen Aufenthalt in einer neuen Familie gedient. Es sollte schon alles abgeklopft werden, um einer erneuten Rückgabe vorzubeugen. Titus wird man am ehesten helfen können, wenn er den Wesenstest macht und besteht. Dann sind die Auflagen Schnee von gestern und er kann ganz normal vermittelt werden. Um kurz Deine Frage zu beantworten: ich bin im Sept. 2011 hier eingezogen. Da es sich beim Vermieter um die kath. Kirche handelt, stand erstmal gar nichts über Hunde im Vertrag. Erst auf meine Anfrage hin wurde "Hund" mit aufgenommen. Und ich bin heilfroh, daß das alles so glatt über die Bühne ging und keine Unterscheidungen getroffen wurden oder Hunde nur bis 20 cm Größe oder sowas. Wahrscheinlich wußte die Kirche das nicht besser..... Glück gehabt. das ist gut, wenn Hund drin steht, dann ist auch Hund vom Gesetz erlaubt. Allerdings würde ein Tierheim trotzdem den Nachweis verlangen, dass auch ein Listenhund erlaubt ist. Auch Züchter etc. "müssen" sich diesen Nachweis zeigen lassen. Ob sie sich immer dran halten............ Die Tierheime aber bestimmt.
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Strong Boxer
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« Antworten #17 am: 06. April 2013, 10:05:09 » |
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Ein Vermieter wird wohl noch das kleinere Problem sein, denn wenn man eine solche Genehmigung hat, muß man ihm ja nicht unbedingt die näheren Umstände auf die Nase binden. In meinem Mietvertrag z.B. steht nur, daß Hundehaltung erlaubt ist - ohne Einschränkung auf Größe, Rasse oder Wesen.
Natürlich muss man das. Denn erstens bestehen die Tierheime explizit darauf, dass man vom Vermieter eine Genehmigung unterschreiben lässt einen "gefährlichen HUnd" halten zu dürfen und die muss neueren Datums sein, eine im Mietvertrag global eingeräumte Hundehaltung reicht da nicht. Und zweitens sollte man gerade bei so einem Hund alles ganz wasserdicht abklären. Nicht dass es hinterher Probleme gibt und so ein Hund dann noch mal in andere Hände muss. Titus soll ja ein endgültiges Zuhause finden. Man kann da sicher noch mal etwas gegen die Einstufung tun, neuen Wesenstest etc. Evt. Widerspruch gegen die ursprüngliche Entscheidung einlegen, falls da nicht schon Fristen um sind. Nur muss dann natürlich auch gewährleistet sein, dass dieser Test auch bestanden wird. Ich glaube sehr wohl, dass der Hund bei Vertrauenspersonen wie dem Pfelger der immer mit ihm zu tun hat und auch natürlich bei Werner und Iris, sich ganz entspannt verhält, aber es ist ja wohl einiges schief gelaufen und es wird wohl ein paar Verhaltensweisen, die ihn auffällig werden ließen. Das wird alles genau betrachtet sicher alles gar nicht so schlimm sein. Aber im Wesenstest wird ja von dem Hund eine dermaßene Neutralität und Gleichgülltigkeit erwartet, dass es für den überwiegenden Teil nicht auffälliger Boxer die ich kenne schwierig wird. Deshalb muss man das schon wirklich gut vorbereiten und das erfordert Zeit und Geld. Man sollte den vorhergehenden Besitzer echt mit Anlauf in den Arsch treten, dass es überhaupt so weit gekommen ist. Das war bestimmt nicht nötig. Wünsche Titus einen Menschen, der ihn zu schätzen weiß.
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Samti
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« Antworten #18 am: 06. April 2013, 14:42:35 » |
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Wie traurig Ich drücke dem hübschen Buben ganz feste die Daumen Irgendwo gibt es doch bestimmt einen Menschen, der das mit dem Wesenstest wieder hin bekommt und bei dem Titus glücklich ist
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El-Boom
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« Antworten #19 am: 06. April 2013, 14:48:08 » |
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Ich drücke ihm auch alle Daumen. Wie ist das jetzt mit der neuen Verordnung? Es soll doch kein Verbot mehr geben Hund und Katze in einer Mietwohnung zu halten.
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