Hund im überhitzen Auto...Darf ich z.B die Scheiben einschlagen oder wie soll ich mich verhalten?
Ich weiß nicht, wie viele Hunde jährlich qualvoll in überhitzen Autos verenden, aber das dies ein grausamer aber vor allem vermeidbarer Tod ist, dürfte unstreitig sein.
Und ich sage es vorab sehr deutlich, wenn ich sehe, das ein Hund sich in einer solchen lebensgefährdenden Situation befindet, würde ich nicht mehr lange "fackeln"..Den auf mich möglicherweise zukommenden Schadensersatzansprüchen, evtl. eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, sehe ich gelassen entgegen. Aber dies betrifft natürlich nur mich...
Wie sollten "Sie" sich verhalten, wie ist die Rechtslage?
Beobachten Sie einen sich unverkennbar quälenden Hund in einem geschlossenen PKW vor, rufen Sie als erstes die Polizei oder Feuerwehr. Schreiben Sie, soweit dafür Zeit ist, alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Kennzeichen, )
Erstatten Sie zur Sicherheit direkt beim Eintreffen der Polizei auch Strafanzeige wegen Tierquälerei. Fertigen Sie zu Beweiszwecken Fotos, besser noch ein Video z.B. mit Ihrem Handy
Wenn Zeit ist, suchen Sie den Fahrer, wenn möglich lassen Sie ihn ausrufen. (Supermarkt)
Sollte jedoch Gefahr in Verzug sein, so dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei gewartet werden kann, dürfen und sollten Sie den Hund selbst befreien.
Es wäre allerdings sinnvoll zu versuchen, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten, also die kleinstmögliche Scheibe einschlagen....
Letztendlich beschädigen Sie ja vorsätzlich fremdes Eigentum.
Sollte der Halter des Pkws so unverfroren sein und eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten, wäre Ihr Handeln durch die Notlage (ein Tier, dass kurz davor ist, qualvoll zu sterben) gerechtfertigt, eine Bestrafung wegen Sachbeschädigung entfiele. .
Diese Notlage dürfte auch einen Schadensersatzanspruch für die zerstörte Scheibe entfallen lassen.
Da Sie allerdings in der Beweispflicht der rechtfertigenden Notlage sind, ist das Dazurufen der Polizei aber vor allem auch das von Zeugen, deren Namen und Adresse Sie sich unbedingt geben lassen sollten, unerlässlich.
Susan Beaucamp
Rechtsanwältin/Tieranwältin
www.kanzlei-sbeaucamp.dePs. auf FB gelesen