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Autor Thema: Information für EU-Reisende mit Haustier  (Gelesen 2306 mal)
Knautschi
Gast
« am: 02. April 2011, 21:50:38 »

Ab 3. Juli 2011 besser mit Chip über die Grenze

Ausnahmeregelung für Tätowierungen läuft aus – Hunde, Katzen und Frettchen betroffen

Hattersheim, 31.03.2011 (profact) – Wer ab dem 3. Juli 2011 mit seinem Hund, seiner Katze oder seinem Frettchen ein EU-Land besuchen will, muss nicht nur für vorgeschriebene Impfungen gesorgt haben und den EU-Heimtierausweis mit sich führen; das Tier sollte dann auch gechipt sein.

2003 hatte das Europäische Parlament mit der Verordnung 998/2003 die eindeutige Kennzeichnung von Haustieren beim Grenzübertritt verlangt. Gültig sind demnach sowohl die Tätowierung als auch der Chip (Transponder). Bei der Tätowierung bestehe allerdings die Gefahr der Unleserlichkeit, was beim Chip auszuschließen sei. Nach dem Willen der EU-Politiker sollten alle Hunde, Katzen und Frettchen beim Grenzübertritt gechipt sein. Da dies kurzfristig nicht zu realisieren war, wurde eine Übergangsfrist von acht Jahren festgesetzt. Diese Frist läuft am 3. Juli 2011 ab.

Laut Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V., die Europas größtes Haustierregister betreibt, ist die Bestimmung aber nicht ganz eindeutig. So könnten auch Tiere, die vor dem 3. Juli 2011 tätowiert wurden und keinen Chip tragen, ab dem Stichtag EU-Grenzen passieren. Dies sei aber ein Risiko: „Leider enthält die EU-Verordnung gewisse Interpretationsspielräume“, sagt McCreight. „Einerseits muss die Tätowierung für den Grenzbeamten zweifelsfrei lesbar sein, andererseits hat der Besitzer zugleich den schriftlichen Nachweis zu erbringen, dass die Tätowierung vor dem 3. Juli 2011 erfolgt ist.“ Die rechtzeitige Kennzeichnung mit Chip und nachfolgend kostenloser Registrierung bei TASSO sei ganz klar vorzuziehen. „Damit ist auch die Chance auf eine Rückvermittlung deutlich größer, gerade im europäischen Ausland.“


Quelle: www.tasso.net
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